
Für alle, die nicht länger warten wollen, gibt es das "Begleitete Fahren mit 17 Jahren".
Du bist Sechzehn-einhalb? Klasse! Dann melde Dich gleich zur Führerscheinausbildung an!
Die Begleitpersonen...
... müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
... müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer
gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
... dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung
nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Der Antrag BF 17 von Dir auszufüllen, sowie von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben!
Wichtig: Als Anlage zum Antrag BF 17 wird die jeweilige Ausweiskopie beigefügt!
Beiblatt für die Begleitperson, bitte je Begleitperson 1 Beiblatt ausfüllen!
Anlage: Führerschein und Ausweiskopie (wenn nicht schon beim Antrag BF 17 vorhanden)!
Für weitere fragen stehen wir jederzeit gerne unter 0621/72 73 90 - 31 zur Verfügung.
Gerne führen wir auf Wunsch auch ein Einweisungsseminar für den/die Begleiter BF 17 kostenlos durch!